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Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren legt Leitlinien vor

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren hat am 20. Juni 2017 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Armin Grundwald vom Karlsruher Institut für Technologie, Projektsprecher von ABIDA, sind dabei erste, ethische Leitlinien für Politik und Gesetzgebung bezüglich des automatisierten und vernetzten Fahrzeugverkehrs entstanden. Der Bericht umfasst insgesamt 20 Thesen, welche von Fragen der Datensouveränität bis Haftungsfragen reichen. Anschließend werden noch offene Fragen diskutiert. Insofern versteht sich der Bericht nicht als abschließende Aufarbeitung aller ethischen Aspekte des autonomen Fahrens. Im Fokus steht der Schutz menschlichen Lebens. Grundsätzlich ethisch geboten sei der Einsatz solcher autonomer Fahrsysteme dann, wenn sich durch ihre Verwendung die Anzahl von Unfällen im Gegensatz zu dem vom Menschen gesteuerten Verkehr reduzieren ließe. Unvermeidbare Restrisiken stehen bei einer insgesamt positiven Risikobilanz der Einführung autonomer Fahrsysteme nicht entgegen. In unvermeidbaren Unfallsituationen dürfe jedoch keine Abwägung zwischen verschiedenen Menschenleben anhand von Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Gesundheit vorgenommen werden. Essentiell sei weiterhin eine klare Regelung der Verantwortung. Jederzeit müsse erkennbar und überprüfbar sein, wer für die aktuelle Fahraufgabe verantwortlich ist. Zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug von einem Menschen gesteuert wird, soll exakt dokumentiert werden. Insgesamt verschiebe sich die Verantwortung im Verkehr von den menschlichen Insassen hin zu den Herstellern und Betreibern der technischen Systeme, sowie den politischen und rechtlichen Entscheidungsinstanzen. Dies sei auch bei der Normierung von Haftungsfragen zu beachten. Im Übrigen müsse die Datensouveränität bei den Nutzern verbleiben. Diese sollen letztlich entscheiden können, ob und wie ihre Daten weitergegeben und verarbeitet werden. Eine Situation der Datenherrschaft der Betreiber, so wie diese faktisch im Rahmen der Nutzung sozialer Netzwerke oder Suchmaschinen existiert, solle auf diese Weise verhindert werden. Der Bericht ist in voller Länge unter folgendem Link:
Zum Bericht (PDF)