Wird geladen ...

Am 19.01.2016 fanden sich Herr Dr. Andreas Christians, Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung Öffentliches Recht und Privatrecht (vorne, 5. v. links) zusammen mit den weiteren Vertretern des Justizministeriums NRW, Herrn RiOLG Dr. Götz (vorne, 4. v. links), Herrn RiLG Liepin (vorne, 6. v. links) sowie Frau Schmitz (vorne, 3. v. rechts) am ITM ein.

Gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Hoeren und weiteren InstitutsmitarbeiterInnen der Projekte „ABIDA“ und „DFN“ (https://www.dfn.de/) fand ein intensiver Austausch insbesondere über die inhaltlichen Schnittmengen der beiden am ITM ansässigen Projekte mit dem des „Digitalen Neustarts“ statt. Letzteres beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit das BGB als zentrale Rechtsgrundlage für privatrechtliche Verhältnisse vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung noch einen rechtssicheren Umgang mit den daraus resultierenden neuen Herausforderungen gewährt. Dabei werden Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen der Digitalisierung aus der Perspektive der Betroffenen gesammelt, um so Regelungslücken und Ansätze für gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der vorhandenen zivilrechtlichen Regelungen zu erarbeiten. Inhaltlich ergeben sich dabei vor allem aufgrund des interdisziplinären Ansatzes von „ABIDA“ zahlreiche gemeinsame Fragestellungen.

„ABIDA“ beschäftigte sich unter anderem bereits mit den Thematiken „Daten in der Insolvenz“ (http://www.abida.de/de/blog-category/artikel), „Gewährleistung beim Erwerb digitaler Güter“ sowie dem „Recht auf Vergessenwerden“ (http://www.abida.de/de/blog-item/big-data-privacy-was-kommt-aus-br%C3%BCssel), die im Rahmen des Treffens ausgiebig diskutiert wurden. Bezüglich des „Rechts auf Vergessenwerden“ untersucht „ABIDA“ Auswirkungen des Google-Spain-Urteils auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung sowie seine internationale Auswirkungen und Betrachtung.

Beide Seiten empfanden den Austausch als gelungen und freuen sich in Zukunft auf weitere, ergiebige Kommunikation und erfolgreiche Zusammenarbeit. Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf den Internetauftritt www.digitaler-neustart.de, der sämtliche BürgerInnen zu einer Beteiligung an Umfragen und Diskussionen zu der Thematik aufruft.