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Kippt der EuGH die Safe Harbour-Entscheidung?

Für ABIDA als Big Data-Forschungsprojekt sind Entwicklungen und Veränderungen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts von erheblicher Relevanz. Daher möchten wir auf den Vorschlag des Generalanwalts Bot des Europäischen Gerichtshofs vom 23.09.2015 aufmerksam machen. Dieser beantragt, die Safe Harbour-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig zu erklären, weil sie nach seiner Auffassung wegen Verstoßes gegen europäisches Datenschutzrecht ungültig sei.

Die Safe Harbour-Entscheidung ermöglicht die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, welche nicht über ein dem europäischen Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Mit Hilfe der „Safe Harbour Principles“, deren Einhaltung sich US-amerikanische Unternehmen durch Beitritt in den „Safe Harbour“ verpflichten können, soll ein europäischen Standards entsprechendes Niveau erreicht werden.

In dem Verfahren vor dem EuGH, in dessen Zusammenhang die Nichtigerklärung beantragt wurde, geht es um die rechtliche Beurteilung des massenhaften Zugriffs amerikanischer Geheimdienste auf die von Facebook Irland an Facebook USA weitergeleiteten Nutzerdaten im Rahmen des PRISM/NSA-Skandals. Sollte der EuGH dem Antrag entsprechend entscheiden, entfiele die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA.

Es freut uns mitteilen zu können, dass das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht aus Münster an dem beachtenswerten Verfahren durch die Juniorprofessorin des ITM, Frau Prof. Dr. Franziska Boehm, beteiligt war. Sie wirkte an den Vorbereitungen der Klage mit, deren Antrag der Generalanwalt heute gefolgt ist, und steuerte eine Rechtsmeinung bei.

 

Zur vertieften Lektüre:

Stellungnahme des Generalanwalts

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs