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Forschungsprojekt ABIDA liefert Beitrag zur Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung und wird zum Seminarthema

Die Bundesregierung sieht die Forschungserkenntnisse des Projekts ABIDA (Assessing Big Data) als einen Beitrag zur weiteren Entwicklung ihrer Strategie zur Künstlichen Intelligenz an. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/4473) hatte die FDP-Bundestagsfraktion unter anderem gefragt, inwieweit der Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen Teil der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung sei. Diese antwortete hierauf, dass es ihr Ziel sei, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz voranzubringen und dabei ethische und rechtliche Implikationen zu beleuchten. Im Projekt ABIDA würden bereits gesellschaftliche Folgen beim Umgang mit großen Datenmengen untersucht und unter anderem auch die Diskriminierung durch Algorithmen analysiert und entsprechende Handlungsoptionen erarbeitet (BT-Drs. 19/4911, S. 4).
Auch nach Ende des ABIDA-Projekts soll weiter zu den dort behandelten Themen geforscht werden. Um dies zu realisieren, haben Prof. Dr. Thomas Hoeren und Prof. Dr. Bernd Holznagel vereinbart, im Jahr 2020 ein Seminar zu veranstalten, das, anknüpfend an das ABIDA-Projekt, rechtliche Fragestellungen zu gesellschaftlichen Auswirkungen von Big Data behandeln wird. Hierdurch vertiefen die zivilrechtliche Abteilung und die öffentlich-rechtliche Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht die bestehende Zusammenarbeit, die sich zur Zeit unter anderem durch eine integrierte Gestaltung von Vorlesungen im Bereich des Schwerpunktbereichs Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht etabliert hat.